Kircheneintritt / Kirchenaustritt
Kircheneintritt: Wer in die Kirchgemeinde eintreten will, schickt einen Brief mit seinem Namen, seiner Adresse und seinem Geburtsdatum (bzw. den Angaben aller Familienmitglieder, die aufgenommen werden wollen) an die Kirchenpflege. Nach Behandlung des Kircheneintritts an einer Sitzung der Kirchenpflege erhalten die neuen Gemeindeglieder eine schriftliche Bestätigung.
Kirchenaustritt: Wer aus der Kirchgemeinde austreten will, schickt einen handschriftlich unterzeichneten Brief an die Kirchenpflege. Nach Behandlung des Kirchenaustritts an einer Sitzung der Kirchenpflege erhalten die Austrittswilligen eine schriftliche Bestätigung.
Für unmündige Personen (unter 16 Jahren) erfolgt der Kircheneintritt oder –austritt durch die Eltern bzw. den Vormund.
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